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Mängelhaftung

Mängelrechte des Käufers bestehen nur, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.

 

Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

 

Der Verkauf des Kaufgegenstandes erfolgt unter Beschränkung der Haftung für Mängel auf 1 Jahr. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten oder auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben, gilt die Beschränkung jedoch nicht und es findet die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe Anwendung.

Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten, auch „Kardinalpflichten“ genannt, sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit die Mängelhaftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist und ihm gegenüber Dritten noch Ansprüche aus Mängelhaftung zustehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Soweit die Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

KAUFVERTRAG (pdf)

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